Wer ist auf die EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet?
Der Datenschutz ist – und bleibt – ein sehr wichtiges und viel diskutiertes Thema. Viele Unternehmen wissen nicht, ob die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch für ihr Unternehmen greift – wüssten Sie es?
Knapp die Hälfte der Unternehmen in Deutschland sind unvorbereitet
Glaubt man der Umfrage, die im Auftrag des Sicherheitsunternehmens WatchGuard durchgeführt wurde, dann wissen 47 % der Unternehmen in Deutschland noch immer nicht, ob die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch für ihr Unternehmen greift. Befragt wurden 277 Unternehmen aus Deutschland im ersten Halbjahr 2017. 44 % geben sogar an, dass sie nicht wissen, ob sich ihr Unternehmen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung auseinander gesetzt hat.
Für alle, denen es ähnlich geht, sei auf unseren Blog vom 21. November 2017 verwiesen. Hier haben wir im Artikel “5 Fakten über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)” alle wichtigen Informationen zum Thema zusammengestellt. Kurz zusammengefasst: die EU-Datenschutzgrundverordnung (englisch GDPR – General Data Protection Regulation) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Unternehmen in Europa. Das beginnt bereits bei der Personalakte und geht tief in die Sammlung von CRM-Daten hinein. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass nun drastische Strafen bei Nichtbeachtung möglich sind. Diese liegen bei maximal 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder 10 Millionen EURO. Dabei gilt jeweils die größere Zahl. Damit ist der Datenschutz in Europa kein zahnloser Tiger mehr, sondern definitiv eine unternehmerische Herausforderung.
BVDW-Praxisleitfaden erschienen
Für alle die sich tiefer in das Thema einlesen wollen, möchten wir daher auf den vor ein paar Tagen erschienenen Praxisleitfaden des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.) zur EU-Datenschutzgrundverordnung 2018 verwiesen. Der Leitfaden geht dabei besonders auf die Anforderungen der Medienwirtschaft ein und beschreibt anschaulich den Umgang mit Daten in Unternehmen der modernen Informationsgesellschaft. Dabei trägt das Gesetz nicht immer den Anforderungen der Digitalwirtschaft und der wachsenden Auseinandersetzung mit Datenmodellen Rechnung, sondern bleibt oft formalistisch.
Der Leitfaden kann beim BVDW angefordert oder auf www.bvdw-datenschutz.de in der ständig aktualisierten Form eingesehen und downgeloaded werden.
Checklisten zum Audit
Abgerundet wird der Leitfaden mit einem Kapitel mit hilfreichen Checklisten, was bis zum Inkrafttreten der Verordnung abgehakt werden muss. STUDIO GONG ist derzeit dabei seine datenbezogenen Prozesse zu überprüfen und zu dokumentieren, hat dazu bereits einen Datenschutzbeauftragten benannt und plant diesen Prozess bis zum Ende Januar 2018 abgeschlossen zu haben.
Mehr Informationen zur o.g. Studie erhalten Sie im Artikel “47 Prozent der Unternehmen ohne Bewusstsein beim Thema DSGVO” von www.watchguard.com.
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