Kein Aprilscherz : Streamingdienste funktionieren ab sofort europaweit
Ab sofort im Urlaub den Streaming-Account frei nutzen? Das geht nun seit dem 1. April 2018 dank der EU-Portabilitätsverordnung!
Facts zur Portabilitätsverordnung
Am. 1. April trat die Verordnung mit dem sperrigen Namen „Portabilitätsverordnung“ in Kraft. Darunter versteht sich, dass alle Verbraucher Streamingdienste auch im europäischen Ausland uneingeschränkt ohne Geoblocking nutzen können.
Dabei können audiovisuelle Streaming- und On-Demand-Dienste kostenlos während des kurzfristigen Aufenthalts (bis drei Monate) im Ausland genutzt werden. Die Verordnung bezieht sich dabei explizit auf Audio- und Videodienste. Das bedeutet, dass ab sofort der im Inland gebuchte Streamingdienst (z.B. Spotify, Sky, Netflix) nun auch im Urlaub genutzt werden kann. Damit trägt die Europäische Union mit ihrem Programm „Digital Single Market“, dem Umstand Rechnung, dass bereits über die Hälfte des Internetzugangs in der EU über mobile Devices erfolgt.
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